Eine Klausel, wonach die Bank die Ausführung von Wertpapiergeschäften unterlassen darf, wenn keine ausreichende Deckung auf dem Verrechnungskonto vorhanden ist, sie aber berechtigt ist, den Auftrag auszuführen, sofern ihr nicht erkennbar ist, dass der Kunde die Durchführung nur bei Deckung wünscht, ist zulässig (kein Verstoß gegen § 879 Abs 3 ABGB, § 6 Abs 3 KSchG). Weist die Bank den Kunden nicht darauf hin, dass die Durchführung der online erteilten Ankaufsorder zu einer Kontoüberziehung führt, liegt daher keine Pflichtverletzung der Bank vor.