Eine Klausel, wonach die Rückführung des Kredits "in der jeweiligen ausgenützten Währung" erfolgt, ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG, weil dem durchschnittlichen KN, der sich den Kredit in Euro auszahlen lässt, nicht klar ist, dass auch hier die "ausgenützte" Währung der CHF sein und er zusätzlich einen "Geldwechselvertrag" abschließen soll.
1 Ob 93/21i