Mit der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) werden wesentliche Teile der EO überarbeitet, insbesondere die Exekution auf das bewegliche Vermögen. Es wird eine auf das gesamte bewegliche Vermögen gerichtete Exekution ermöglicht, bei der die Vermögensobjekte im Antrag nicht anzugeben sind. Zu deren Ermittlung, Pfändung und Verwertung wird ein Verwalter bestellt.
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