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Lebensversicherung: Verjährung der Vergütungszinsen bei Spätrücktritt

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/18VbR 2021, 31 - 33 Heft 1 v. 17.2.2021

Leistet der VN im Jahr 2005 einen Einmalerlag für eine fondsgebundene LV und tritt im Jahr 2017 wegen fehlerhafter Belehrung gem § 165a VersVG aF zurück (hier: unrichtige Rücktrittsfrist von 2 Wochen statt 30 Tagen), stehen ihm gem § 1480 ABGB Vergütungszinsen für die letzten drei Jahre vor Klagseinbringung zu.

7 Ob 137/20b

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