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Lebensversicherung: Fondsverluste bei Spätrücktritt

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2021/16VbR 2021, 30 - 31 Heft 1 v. 17.2.2021

Im Fall eines (Spät-)Rücktritts von einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Verlustrisiko nicht dem VN zuzuweisen. Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung fallen Wertverluste der Fonds zwischen Ankauf und Rückabwicklung - anders als nach deutschem Recht - daher nicht dem VN zur Last, sondern dem VR, der die volle (Netto-)Versicherungsprämie zurückzahlen muss.

7 Ob 117/20m

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