Die Zustimmungserklärung zur Weitergabe persönlicher Daten muss den Übermittlungszweck und die Empfänger abschließend bezeichnen. Eine Datenverarbeitungsklausel "zu Verwaltungszwecken" ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.
1 R 27/20b
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Die Zustimmungserklärung zur Weitergabe persönlicher Daten muss den Übermittlungszweck und die Empfänger abschließend bezeichnen. Eine Datenverarbeitungsklausel "zu Verwaltungszwecken" ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.
1 R 27/20b
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