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Datenverarbeitungsklausel "zu Verwaltungszwecken"

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/142VbR 2020, 228 - 229 Heft 6 v. 11.12.2020

Die Zustimmungserklärung zur Weitergabe persönlicher Daten muss den Übermittlungszweck und die Empfänger abschließend bezeichnen. Eine Datenverarbeitungsklausel "zu Verwaltungszwecken" ist intransparent iSd § 6 Abs 3 KSchG.

1 R 27/20b

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