Der EU-US-Privacy-Shield-Beschluss 2016/1250 der EU-Kommission ist ungültig: Die Überwachungsprogramme der US-Behörden sind nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt, der vorgesehene Ombudsmechanismus garantiert weder die Unabhängigkeit der Ombudsperson noch dass diese ermächtigt wäre, gegenüber den US-Nachrichtendiensten verbindliche Entscheidungen zu erlassen.