vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbrauchergerichtsstand: Annexzuständigkeit und Verbrauchereigenschaft

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/100VbR 2020, 155 Heft 4 v. 3.8.2020

Der Verbrauchergerichtsstand (Art 17 ff EuGVVO) ist auf eine Klage aus deliktischer zivilrechtlicher Haftung anwendbar, wenn sie untrennbar mit einem zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer tatsächlich geschlossenen Vertrag verbunden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!