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Dieselskandal: Internationale Zuständigkeit am Erwerbsort

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2020/99VbR 2020, 154 - 155 Heft 4 v. 3.8.2020

Eine Schadenersatzklage, mit der ein Fahrzeugkäufer vom Hersteller den Ersatz der Differenz zwischen Kaufpreis und dem infolge Manipulation geringeren tatsächlichen Wert (hier: 30 %) fordert, kann im Rahmen des Deliktsgerichtsstands (Art 7 Nr 2 EuGVVO) an jenem Ort eingebracht werden, an dem der Geschädigte das Fahrzeug von einem Dritten erworben hat.

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