Die beiden RL (EU) 2019/770 und 771 sind bis 1. 7. 2021 in österr Recht umzusetzen und machen eine umfassende Reform des Gewährleistungsrechts erforderlich, jedenfalls soweit Verbraucherverträge betroffen sind. Neben vielen anderen Fragen bleibt dabei zu diskutieren, ob Ö dem Vorbild mancher EU-Staaten folgen und direkte Gewährleistungsansprüche auch gegen den Hersteller zulassen soll. Teil I (FN ) untersucht Grundfragen, Vorteile und Ausgestaltung einer solchen Direkthaftung und erstattet Regelungsvorschläge.