Der Anlegerverbraucher ist in grenzüberschreitenden Zusammenhängen besonders schutzbedürftig. Deshalb ist das Informationsmodell des unionseuropäischen Verbraucherschutzes auch und gerade gegenüber parteiautonomen Gestaltungen zu behaupten. Der Beitrag setzt sich aus dieser Perspektive mit Kommandittreuhand und Rechtswahlklauseln auseinander.
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