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Anhang der Klausel-RL als unverbindlicher Hinweis

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/135VbR 2019, 219 Heft 6 v. 25.11.2019

Die Liste von Klauseln im Anh der Klausel-RL dient lediglich der Orientierung zur Beurteilung der Missbräuchlichkeit. Eine angeführte Klausel ist nicht zwangsläufig als missbräuchlich anzusehen, eine nicht angeführte Klausel kann gleichwohl missbräuchlich sein.

C-34/18Tóth gegen Erste Bank

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