Der Betreiber einer Website, auf dessen Seite ein Social Plugin (hier: Facebook-Like-Button) eingebunden ist, das personenbezogene Daten an den Dritten übermittelt, ist für die Verarbeitung Verantwortlicher, und zwar für das Erheben der Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung. Er muss auch nur dafür - dh im Rahmen seines Entscheidungsspielraums - die Einwilligung der Seitenbesucher einholen bzw sie darüber informieren. Für die Verarbeitung durch den Dritten nach Übermittlung der Daten ist nur der Dritte allein Verantwortlicher.