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FAGG: Rücktrittsverlängerung mangels Zurverfügungstellung des Widerrufsformulars

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/109VbR 2019, 180 - 181 Heft 5 v. 14.10.2019

Der Unternehmer muss dem Verbraucher im Rahmen seiner Informationspflicht über das Rücktrittsrecht gem § 4 Abs 1 Z 8 FAGG auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Wird dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt, verlängert sich die Rücktrittsfrist gem § 12 Abs 1 FAGG um 12 Monate.

10 Ob 34/19a

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