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Energiesektor: KSchG-Verbandsklage verfassungskonform

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/55VbR 2019, 103 - 104 Heft 3 v. 10.5.2019

Die Regulierungsbehörde nach § 80 Abs 1 ElWOG und die ordentlichen Gerichte nach §§ 28 ff KSchG entscheiden zwar teilweise über dieselben abstrakten Rechtsfragen, nicht jedoch über dieselbe Rechtssache. Der Unterlassungsanspruch gem § 28 Abs 1 KSchG gegen von der E-Control Austria nicht untersagte AGB-Klauseln eines Energieversorgers stellt daher keine Verletzung des Gewaltenteilungsgrundsatzes gem Art 94 Abs 1 B-VG dar.

G 190/2018

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