Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob bei Verhandlungsverfahren mit allen Bietern zwingend zu verhandeln ist oder ob der Auftraggeber hierbei eine Auswahl treffen kann.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 BVergG 2006; § 105 Abs 2 BVergG 2006
Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob bei Verhandlungsverfahren mit allen Bietern zwingend zu verhandeln ist oder ob der Auftraggeber hierbei eine Auswahl treffen kann.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 BVergG 2006; § 105 Abs 2 BVergG 2006