Zusammenfassung: Der UVS beschäftigte sich mit der Frage, ob die Ausstellung eines korrekten Beförderungspapiers zum Pflichtenkreis des Lenkers zählen kann und ob er auf etwaige Differenzen zwischen Ladung und Begleitpapieren achten muss.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 GGBG