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Die Strafbarkeit des Anlageninhabers im Zusammenhang mit der Prüfbescheinigung nach § 82b GewO 1994

VerwaltungsverfahrenAufsatzFranz J. TriendlUVS aktuell 2009, 156 - 162 Heft 4 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Triendl geht in seinem Beitrag auf die in der Praxis umstrittene Frage ein, unter welchen Voraussetzungen der Inhaber einer Betriebsanlage für die Verwirklichung welcher der Tatbestände nach § 82b bzw. § 338 Abs 2 GewO 1994 verantwortlich gemacht werden kann. Neben einem Rückblick auf die Geschichte geht Triendl auf den Umfang der Prüfung, die Prüfintervalle und die Verstöße gegen die Verhaltenspflichten nach § 82b GewO bzw. § 338 Abs 2 GewO 1994 ein.

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