Zusammenfassung: Burda befasst sich mit der Frage, ob Litfaßsäulen oder beleuchtete Plakate, die als Werbemittel genutzt werden, eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage darstellen können. Sie gibt einen Überblick über den rechtlichen Rahmen der GewO und geht auf Detailprobleme z.B. im Hinblick auf Lichtemissionen ein.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 GewO; § 74 Abs 1 GewO