Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob einem Schreiben mit dem Inhalt, dass u.a. "keine weiteren Schritte mehr notwendig" sind, Bescheidqualität zukommen kann.
Rechtsgrundlagen: § 56 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob einem Schreiben mit dem Inhalt, dass u.a. "keine weiteren Schritte mehr notwendig" sind, Bescheidqualität zukommen kann.
Rechtsgrundlagen: § 56 AVG
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