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§ 10 ZustG: Aufforderung zur Namhaftmachung eines Zustellungsbevollmächtigen kein Ermessensmissbrauch, wenn jener Staat, in dem sich Fremde aufhalten (hier: Tschechien), zum Vorfallszeitpunkt noch nicht dem EU-Rechtshilfeabkommen für Strafsachen

VerwaltungsverfahrenJudikaturUVS aktuell 2009/221UVS aktuell 2009, 184 Heft 4 v. 1.12.2009

Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob einer Behörde Ermessen eingeräumt werden kann, wenn diese einer Partei aufträgt, einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen.

Rechtsgrundlagen: § 10 ZustG

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