Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit der Frage auseinander, wann es bei einer Amtshandlung an der körperlichen und geistigen Verfassung bei einem Autofahrer mangelt.
Rechtsgrundlagen: § 58 Abs 1 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit der Frage auseinander, wann es bei einer Amtshandlung an der körperlichen und geistigen Verfassung bei einem Autofahrer mangelt.
Rechtsgrundlagen: § 58 Abs 1 StVO
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