Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, ob Zeitungsverkaufstaschen unter den letzten Satz des § 48 Abs 4 StVO subsumiert werden können und welche Folgen dies für die ordnungsgemäße Kundmachung von Verkehrszeichen haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 31 Abs 2 StVO; § 48 Abs 4 StVO