Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob die Klärung der Frage der Zuständigkeit im Genehmigungsverfahren ein subjektiv öffentliches Nachbarrecht darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 2 GewO 1994; § 3 Abs 2 UVPG 2000; § 7 Abs 2 UVPG 2000
Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob die Klärung der Frage der Zuständigkeit im Genehmigungsverfahren ein subjektiv öffentliches Nachbarrecht darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 2 GewO 1994; § 3 Abs 2 UVPG 2000; § 7 Abs 2 UVPG 2000