Zusammenfassung: Der UVS beschäftigte sich mit den Voraussetzungen, unter denen Dienstleistungen, die von einem österreichischen Büro ausgeübt wurden, unter dem Begriff eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs subsumierbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 1 GewO 1994; § 5 GewO 1994; § 94 Z 69 GewO 1994; § 94 Abs 1 Z 1 GewO 1994; Art 49 Abs 1 EGV