§ 51g Abs 3 Z 1 VStG; § 51i VStG
Der VwGH setzte sich im Verfahren mit der Frage auseinander, inwieweit Behörden Ladungen an im Ausland ansässige Zeugen übermitteln müssen, wenn keine aktuellen inländischen Anschriften mehr bekannt sind.
VwGH 24.6.2009, 2008/09/0094