Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob Perfektionsfahrten mit Fahrschülern, die außerhalb des Standortes der Fahrschule ihren Wohnsitz haben, eingeschränkt werden können und ob diese überhaupt durchgeführt werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 108 Abs 3 KFG; § 108 Abs 1 KFG