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§ 102 Abs 3 KFG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtKraftfahrrechtUVS aktuell 2009/139UVS aktuell 2009, 121 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob § 102 Abs 3 fünfter Satz KFG auch das Telefonieren in einem stillstehenden PKW unter Strafe stellt und wie dies in einer Rot-Phase bei einer Kreuzung zu bewerten ist.

Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 3 KFG

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