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§ 57 Abs 6 GewO

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtGewerberechtUVS aktuell 2009/123UVS aktuell 2009, 115 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg prüfte, ob das Kumulationsprinzip anwendbar ist, wenn bei Werbezusendungen mehrere notwendige Angaben nicht angeführt sind und ob dadurch mehrere Delikte geschaffen wurden.

Rechtsgrundlagen: § 57 Abs 6 GewO

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