Zusammenfassung: Der UVS Salzburg ging der Frage nach, in wieweit Mixgetränke und Alkopops Getränke iSd § 36 Abs 1 Sbg JugendschutzG darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 1 Sbg JugendG
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Zusammenfassung: Der UVS Salzburg ging der Frage nach, in wieweit Mixgetränke und Alkopops Getränke iSd § 36 Abs 1 Sbg JugendschutzG darstellen.
Rechtsgrundlagen: § 36 Abs 1 Sbg JugendG
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