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§ 103 Abs 2 KFG; § 9 ZUstG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtKraftfahrrechtUVS aktuell 2009/136UVS aktuell 2009, 120 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg prüfte, ob ein Zusammenhang zwischen dem Verfahren zur Lenkererhebung und dem nachfolgenden Verwaltungsstrafverfahren bestehen kann und ob die Namhaftmachung eines Zustelllbevollmächtigten aus dem vorherigen Verfahren hierbei zu beachten ist.

Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 9 ZUstG

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