Zusammenfassung: Der UVS Salzburg setzte sich mit der Frage auseinander, wie lange die Pflicht zur Lenkerauskunft andauern kann und wie dies im Hinblick auf eine mögliche Verjährung zu bewerten wäre.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS Salzburg setzte sich mit der Frage auseinander, wie lange die Pflicht zur Lenkerauskunft andauern kann und wie dies im Hinblick auf eine mögliche Verjährung zu bewerten wäre.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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