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§ 345 Abs 6 GewO 1994; § 81 Abs 3 GewO 1994; § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994; § 353 GewO 1994

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtGewerberechtUVS aktuell 2009/126UVS aktuell 2009, 116 - 117 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte, welche Kriterien für eine bescheidmäßige Kenntnisnahme von Änderungen iSd § 345 Abs 5 GewO vorliegen müssen und wie die Anzeige eines Anlageinhabers hierbei zu erfolgen hat.

Rechtsgrundlagen: § 345 Abs 6 GewO 1994; § 81 Abs 3 GewO 1994; § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994; § 353 GewO 1994

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