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§ 360 Abs 1 GewO 1994

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtGewerberechtUVS aktuell 2009/127UVS aktuell 2009, 117 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit der Frage, wie eine Verfahrensanordnung iSd § 360 Abs 1 GewO 1994 auszusehen hat, welche formellen Voraussetzungen hierbei erfüllt sein müssen und welche Fristen hierbei von der Behörde zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 1 GewO 1994

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