Zusammenfassung: Der UVS Salzburg setzte sich mit der Frage auseinander, in wieweit einer Eigentümergemeinschaft Rechtspersönlichkeit im Hinblick auf feuerpolizeiliche Aufträge zukommen kann und welche Rechte und Pflichten diese hierbei haben kann.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 1 Slbg Feuerpolizeiordnung 1973; § 13 Abs 1 lit a Slbg Feuerpolizeiordnung 1973; § 18 Abs 1 WEG 2002