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§ 13 Abs 3 GGBG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtStrassenverkehrsrechtUVS aktuell 2009/120UVS aktuell 2009, 114 Heft 3 v. 1.9.2009

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, ob welche Art von Beförderungspapieren von § 13 Abs 3 GGBG erfaßt sind und inweit ein Lenker derartige Unterlagen erstellen muß bzw. für den Inhalt einzustehen hat.

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 GGBG

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