§ 37 AVG; § 60 AVG; § 67 AVG
Der VwGH setzte sich mit der Form der Bescheidbegründung auseinander. Er ging dabei der Frage nach, in welcher Form die Ergebnisse eines Ermittlungsverfahrens, die maßgeblichen Erwägungen im Hinblick auf die Beweiswürdigung und die Beurteilung der Rechtslage hierbei dargestellt werden müssen.

