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§ 76 FPG; § 82 FPG

Ausgewählte Judikatur der HöchstgerichteFremdenrechtUVS aktuell 2009/173UVS aktuell 2009, 139 - 140 Heft 3 v. 1.10.2009

§ 76 FPG; § 82 FPG

Der VwGH beschäftigte sich mit der Frage, ob und bis wann der Schubhaftbescheid mit einer Beschwerde gemäß § 82 FPG bekämpft werden kann. Weiters ging er auf die zeitlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Fristberechnung und auf die Frage von verspätet eingebrachten Beschwerden ein.

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