Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Identitätsfeststellung nach § 35 SPG gegeben sein müssen.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 SPG
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Identitätsfeststellung nach § 35 SPG gegeben sein müssen.
Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 SPG
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