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§ 35 Abs 1 SPG

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtSicherheitsrechtUVS aktuell 2009/65UVS aktuell 2009, 66 Heft 2 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg prüfte, welche Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Identitätsfeststellung nach § 35 SPG gegeben sein müssen.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 1 SPG

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