Zusammenfassung: Wendler geht in ihrem Beitrag auf die Befugnisse des Verkehrs-Arbeitsinspektorats bei der Prüfung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln ein. Anlaßfall war ein Unfall einer Straßenbahn, bei der ein 8-jähriger Bub verletzt wurde. Ausgehend von den Rechtsgrundlagen in der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzV und der ArbeitsmittelVO stellt sie die Befugnisse des Inspektorats hinsichtlich etwaiger Prüfungen bei den Wr. Linien vor. Ein in diesem Zusammenhang erstelltes Rechtsgutachten und die Entscheidung des UVS Wien zu diesem Fall wird ebenfalls im Beitrag vorgestellt.

