§ 2 Abs 2 AuslBG; § 3 Abs 1 AuslBG; § 28 Abs 1 AuslBG
Der VwGH setzte sich mit dem Umfang des Begriffs der Beschäftigung auseinander. Er prüfte, welche Beschäftigungsverhältnisse vom § 2 Abs 2 AuslBG erfaßt sind und ob auch Werkverträge von dieser Regelung betroffen sein können.

