§ 2 Abs 1 AuslBG; § 3 Abs 1 AuslBG; § 28 Abs 1 AuslBG
Der VwGH setzte sich mit dem Beschäftigungsbegriff iSd § 2 Abs 1 AuslBG auseinander und ging dabei der Frage nach, wie Verträge zu bewerten sind, die nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechen.

