Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit der Beschlagnahme eines Busses wegen eines durchgerissenen Längshauptrahmens auseinander und prüfte die Zulässigkeit dieser Zwangsmaßnahme. Weiters prüfte er, ob der durch die Polizei organisierte Weitertransport der Passagiere dem Zulassungsbesitzer auferlegt werden dürfen.
Rechtsgrundlagen: § 58 KFG; § 57 KFG; § 67c AVG

