Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit einem mißverständlich gestalteten Onlineformular auseinander, das auf der e-government-Seite des Landes Burgenland angeboten wurde. Dieses Formular sah Pflichtfelder vor, die im Widerspruch zueinander standen.
Rechtsgrundlagen: § 103 KFG

