Zusammenfassung: Der UVS prüfte im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten und des Diskriminierungsverbots die Vergabe einer Krankenanstaltengesellschaft, die im Rahmen des Verfahrens ein Zertifikat nach einer ÖNORM verlangte.
Rechtsgrundlagen: § 141 Abs 2 BVergG

