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Betriebszeit, genehmigungspflichtige Änderung einer Betriebsanlage, Ausdehnung der Betriebszeit

GewerberechtJudikaturUVS aktuell 2008/131UVS aktuell 2008, 119 Heft 3 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit der Interpretation des Begriffs Betriebszeit im Gastgewerbe. Er prüfte dabei, ob hierfür die Möglichkeit der Konsumation von Getränken und Speisen relevant ist.

Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 GewO

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