Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu entscheiden, ob eine Berufung gegen die Frist zur Vorlage des in einem Bescheid beschriebenen Sanierungskonzeptes möglich war. Sieht das AWG 2002 für solche Fälle Abänderungsmöglichkeiten vor?
Rechtsgrundlagen: § 62 Abs 3 und Abs 6 AWG; § 79c GewO

