Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte über die Zulässigkeit einer Entziehung der Lenkerberechtigung für drei Monate zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 7 FSG; § 24 FSG; § 25 FSG; § 18 Abs 1 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte über die Zulässigkeit einer Entziehung der Lenkerberechtigung für drei Monate zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 7 FSG; § 24 FSG; § 25 FSG; § 18 Abs 1 StVO
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