Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte über die Rechtmäßigkeit einer verhängten Schubhaft zu entscheiden: Der Fremde wurde von der Verlängerung der Schubhaft zu spät in Kenntnis gesetzt.
Rechtsgrundlagen: § 82 FPG; § 80 FPG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte über die Rechtmäßigkeit einer verhängten Schubhaft zu entscheiden: Der Fremde wurde von der Verlängerung der Schubhaft zu spät in Kenntnis gesetzt.
Rechtsgrundlagen: § 82 FPG; § 80 FPG
Schlagwörter:
