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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Gewerbeordnung

GewerberechtUVS aktuell 2007/97UVS aktuell 2007, 121 Heft 3 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der UVS Vorarlberg hatte zu entscheiden, ob es sich bei einem Bescheid in einem Verfahren nach § 79 Abs 1 iVm § 79a Abs 1 und 3 GewO 1994 um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt handelt.

Rechtsgrundlagen: § 79 Abs 1 GewO; § 79a GewO

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